Kleinster Stromverbrauch = Neuer Grenzwert
Von qualitativ gleichwertigen Produkten wird der kleinste Stromverbrauch genommen und das wird der Grenzwerk in 3 Jahren, ab da dürfen keine Geräte mit höherem Stromverbrauch mehr importiert werden.
Es ist gut für die Umwelt und spornt den Wettbewerb an, denn mit einer genialen Erfindung kann die Konkurrenz abgehängt werden.
Teilerfolg: Bundesrat will Verbrauchslimiten bei elektronischen Geräten setzen
Der Bundesrat sagt den Stromfressern unter den Haushaltapparaten und elektronischen Geräten den Kampf an. Die revidierte Energieverordnung, die er in die Vernehmlassung geschickt hat, bringt zum ersten Mal Verbrauchsvorschriften.
Gelten sollen die Einschränkungen ab Anfang 2010. Absicht des Bundesrates ist es, Billigstgeräte, die viel Strom verbrauchen, nach einem bis drei Jahren Übergangszeit vom Markt verschwinden zu lassen, wie das Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte.
Unter die Verordnung fallen Haushaltapparate und elektronische Geräte, von der Tiefkühltruhe über Waschmaschinen und Tumbler bis zu Set-Top-Boxen zur Entschlüsselung von Fernsehprogrammen. Für Gebäude will der Bundesrat einen Energieausweis einführen.
Analog zur Energieetikette für Haushaltgeräte soll dieser Ausweis den Energieverbrauch von Häusern deklarieren und damit Transparenz schaffen für Käufer und Mieter. Zunächst soll der Ausweis allerdings freiwillig sein.