Die Schweizerische Strafprozessordnung kennt kein Zeugenschutzprogramm = Verbrecher welche ihre Opfer bedrohen können, haben fast gewonnen!
(Wer redet werde umgebracht oder dessen Familie werde umgebracht, etc.)
Richtig gemein ist es, wenn die Opfer in dieser Zwangslage nicht aussagen können und sie dann noch als Mittäter bestraft werden. Das ist unhaltbar!
Nachzulesen im Beobachter 12/08: Zwangsprostitution - Sklavinnen in der Schweiz
Online unter
http://www.beobachter.ch/artikel.asp?category_id=100&DocumentID=3957&Ass...
(Bitterböse Bemerkung: Aber Hauptsache es trinkt niemand das falsche Bier in der Fanmeile...)